Unterweisung Arbeitsschutz
Die Arbeitsschutz-Unterweisung ist die regelmäßige Belehrung der Beschäftigten über Gefahren und Schutzmaßnahmen.
Bilder
📷 Anmelden & Foto beisteuernNoch keine Fotos zu diesem Begriff. Als registrierter Fachnutzer können Sie mithelfen — anmelden und ein Foto beisteuern.
Ausführliche Erklärung
Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich über die für ihre Arbeit relevanten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterweisen. Inhalte sind sicheres Arbeiten, Umgang mit Maschinen und PSA, Verhalten im Notfall und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung.
Die Unterweisung ist zu dokumentieren. In Forst und Baumpflege ist sie wegen der hohen Gefährdung besonders wichtig und oft tätigkeits- oder saisonbezogen zu wiederholen.
Eigenschaften
- Regelmäßige Belehrung der Beschäftigten
- Vor Tätigkeit und jährlich
- Gefahren und Schutzmaßnahmen
- Zu dokumentieren
Verwendung
- Betrieblicher Arbeitsschutz
- Forst- und Baumarbeit
- Maschineneinweisung
Vorteile
- Sensibilisiert für Gefahren
- Gesetzlich gefordert
- Beugt Unfällen vor
Nachteile
- Regelmäßig zu wiederholen
- Dokumentationspflicht
Maßeinheiten
- Häufigkeit
- vor Tätigkeit + mind. jährlich
- Grundlage
- ArbSchG / DGUV Vorschrift 1
Umrechnungen
Für „Unterweisung Arbeitsschutz" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.
Tipp aus der Praxis
Unterweisungen praxisnah und tätigkeitsbezogen halten und schriftlich bestätigen lassen – im Schadensfall ist die dokumentierte Unterweisung ein wichtiger Nachweis.
Häufige Fragen
Was ist eine Arbeitsschutz-Unterweisung?
Die regelmäßige Belehrung der Beschäftigten über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen ihrer Tätigkeit.
Wie oft muss sie erfolgen?
Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich.