NotdienstNot
Mein Konto
← Zurück zum Lexikon

Unterweisung Arbeitsschutz

Die Arbeitsschutz-Unterweisung ist die regelmäßige Belehrung der Beschäftigten über Gefahren und Schutzmaßnahmen.

Bilder

📷 Anmelden & Foto beisteuern

Noch keine Fotos zu diesem Begriff. Als registrierter Fachnutzer können Sie mithelfen — anmelden und ein Foto beisteuern.

Ausführliche Erklärung

Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich über die für ihre Arbeit relevanten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterweisen. Inhalte sind sicheres Arbeiten, Umgang mit Maschinen und PSA, Verhalten im Notfall und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung.

Die Unterweisung ist zu dokumentieren. In Forst und Baumpflege ist sie wegen der hohen Gefährdung besonders wichtig und oft tätigkeits- oder saisonbezogen zu wiederholen.

Eigenschaften

  • Regelmäßige Belehrung der Beschäftigten
  • Vor Tätigkeit und jährlich
  • Gefahren und Schutzmaßnahmen
  • Zu dokumentieren

Verwendung

  • Betrieblicher Arbeitsschutz
  • Forst- und Baumarbeit
  • Maschineneinweisung

Vorteile

  • Sensibilisiert für Gefahren
  • Gesetzlich gefordert
  • Beugt Unfällen vor

Nachteile

  • Regelmäßig zu wiederholen
  • Dokumentationspflicht

Maßeinheiten

Häufigkeit
vor Tätigkeit + mind. jährlich
Grundlage
ArbSchG / DGUV Vorschrift 1

Umrechnungen

Für „Unterweisung Arbeitsschutz" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.

Tipp aus der Praxis

Unterweisungen praxisnah und tätigkeitsbezogen halten und schriftlich bestätigen lassen – im Schadensfall ist die dokumentierte Unterweisung ein wichtiger Nachweis.

Häufige Fragen

Was ist eine Arbeitsschutz-Unterweisung?

Die regelmäßige Belehrung der Beschäftigten über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen ihrer Tätigkeit.

Wie oft muss sie erfolgen?

Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich.

Verwandte Begriffe

Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz DGUV-Vorschriften Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

← Zurück zum Lexikon