Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz.
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Ausführliche Erklärung
Jeder Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, für alle Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen: Gefährdungen ermitteln, Risiken bewerten, Schutzmaßnahmen festlegen, umsetzen und ihre Wirksamkeit überprüfen. Sie ist zu dokumentieren und bei Änderungen zu aktualisieren.
In Forst und Baumpflege sind Gefährdungen wie Motorsägeneinsatz, Fällarbeiten, Höhenarbeit, Maschinen und Witterung zu beurteilen. Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Eigenschaften
- Systematische Gefahrenbewertung
- Pflicht nach ArbSchG
- Maßnahmen festlegen und prüfen
- Zu dokumentieren
Verwendung
- Betrieblicher Arbeitsschutz
- Forst- und Baumarbeit
- Maschinen- und Höhenarbeit
Vorteile
- Grundlage des Arbeitsschutzes
- Beugt Unfällen vor
- Rechtlich gefordert
Nachteile
- Aufwand und Fortschreibung
- Fachwissen nötig
Maßeinheiten
- Grundlage
- Arbeitsschutzgesetz (§ 5)
- Form
- dokumentierte Beurteilung
Umrechnungen
Für „Gefährdungsbeurteilung" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.
Tipp aus der Praxis
Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Dokument – bei neuen Maschinen, Tätigkeiten oder nach Unfällen muss sie fortgeschrieben werden.
Häufige Fragen
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz samt Schutzmaßnahmen.
Ist sie verpflichtend?
Ja, jeder Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet.