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Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz ist die zentrale gesetzliche Grundlage für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

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Ausführliche Erklärung

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Kernpflichten sind die Gefährdungsbeurteilung, geeignete Schutzmaßnahmen, Unterweisung der Beschäftigten und die arbeitsmedizinische Vorsorge.

Es bildet den Rahmen, den Verordnungen (z. B. Betriebssicherheitsverordnung, PSA-Benutzungsverordnung) und die DGUV-Vorschriften ausfüllen. In der gefährdungsintensiven Forst- und Baumpflegearbeit ist es besonders bedeutsam.

Eigenschaften

  • Zentrales Arbeitsschutzgesetz
  • Pflichten des Arbeitgebers
  • Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung
  • Rahmen für Verordnungen

Verwendung

  • Betrieblicher Arbeitsschutz
  • Forst- und Baumarbeit
  • Alle Branchen

Vorteile

  • Schützt Beschäftigte
  • Rechtlicher Rahmen
  • Grundlage aller Maßnahmen

Nachteile

  • Umfangreiche Pflichten
  • Fortschreibung nötig

Maßeinheiten

Kein Messmaß – Bundesgesetz
Ausgefüllt durch Verordnungen/DGUV

Umrechnungen

Für „Arbeitsschutzgesetz" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.

Tipp aus der Praxis

Die Gefährdungsbeurteilung ist die zentrale Pflicht aus dem ArbSchG – wer sie sauber erstellt und fortschreibt, erfüllt den Kern des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Häufige Fragen

Was regelt das Arbeitsschutzgesetz?

Die Pflicht des Arbeitgebers, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten.

Was sind seine Kernpflichten?

Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Unterweisung und arbeitsmedizinische Vorsorge.

Verwandte Begriffe

Gefährdungsbeurteilung Betriebssicherheitsverordnung DGUV-Vorschriften Unterweisung Arbeitsschutz

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