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Ratgeber · Brennholz

Kaminofen-Recht — 1. BImSchV verständlich

Für Kamin- und Holzöfen gilt die Erste Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV). Sie legt Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid fest, regelt die Fristen für alte Geräte und verbietet zu feuchtes Brennholz. Ein Überblick – die verbindliche Auskunft für deinen Ofen gibt der Schornsteinfeger.

Grenzwerte und Anforderungen an neue Öfen

Die 1. BImSchV begrenzt den Ausstoß von Feinstaub und Kohlenmonoxid. Neue Öfen müssen die aktuelle Stufe der Verordnung einhalten und das über eine Typprüfung nachweisen – achte beim Kauf auf die entsprechende Bescheinigung des Herstellers. Zusätzlich gilt: Nur naturbelassenes Holz mit unter 20 % Restfeuchte darf verheizt werden.

Altgeräte und Übergangsfristen

Für ältere Öfen gab es gestaffelte Übergangsfristen: Geräte, die die Grenzwerte nicht einhielten, mussten je nach Baujahr nachgerüstet (Feinstaubfilter) oder ausgetauscht werden – die letzten dieser Fristen sind mittlerweile abgelaufen. Ob dein Ofen betroffen ist, hängt vom Baujahr / der Typprüfung auf dem Typenschild ab.

⚠ Ausgenommen sind bestimmte Geräte, etwa offene Kamine für gelegentlichen Betrieb, historische Öfen (vor 1950) sowie Grundöfen und die einzige Heizquelle einer Wohnung – hier gelten Sonderregeln. Ob und was für deinen Ofen gilt, sagt dir dein Schornsteinfeger verbindlich.

Die Rolle des Schornsteinfegers

Der bezirksbevollmächtigte Schornsteinfeger nimmt die Feuerstätte ab, prüft die Einhaltung der Vorgaben und ist die richtige Anlaufstelle für alle Fragen zu Fristen, Nachrüstung und Betrieb. Wer sauber und mit trockenem Holz heizt (siehe Richtig heizen mit Holz), erfüllt die Anforderungen im Alltag am ehesten.

Häufige Fragen

Was regelt die 1. BImSchV für Kaminöfen?
Sie legt Grenzwerte für den Ausstoß von Feinstaub und Kohlenmonoxid fest, schreibt für neue Öfen eine Typprüfung vor, regelt Übergangsfristen für Altgeräte und erlaubt nur naturbelassenes Holz mit unter 20 % Restfeuchte.
Muss ich meinen alten Kaminofen austauschen?
Möglicherweise. Für Altgeräte galten gestaffelte Fristen zum Nachrüsten oder Austauschen, die inzwischen abgelaufen sind. Ob dein Ofen betroffen ist, richtet sich nach Baujahr und Typprüfung – der Schornsteinfeger gibt die verbindliche Auskunft.
Welches Holz ist gesetzlich erlaubt?
Nur naturbelassenes, trockenes Holz mit unter 20 % Restfeuchte. Behandeltes Holz, Spanplatten und Abfälle sind verboten. Zu feuchtes Holz verstößt gegen die Verordnung und erzeugt viel Feinstaub.

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Zuletzt aktualisiert: 2026-07 · Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte.