Sicherheitsbeauftragter
Ein Sicherheitsbeauftragter unterstützt den Unternehmer ehrenamtlich bei der Unfallverhütung im Betrieb.
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Ausführliche Erklärung
Ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl müssen Betriebe Sicherheitsbeauftragte bestellen. Sie beraten und unterstützen bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, achten auf Schutzeinrichtungen und die Nutzung der PSA und melden Gefahren. Der Sicherheitsbeauftragte hat keine Weisungsbefugnis, sondern wirkt beratend und motivierend.
Er wird durch die Berufsgenossenschaft geschult und ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Beschäftigten und Betriebsleitung – gerade in unfallträchtigen Branchen wie Forst und Baumpflege.
Eigenschaften
- Ehrenamtliche Unfallverhütung
- Berät und unterstützt
- Keine Weisungsbefugnis
- Ab bestimmter Betriebsgröße Pflicht
Verwendung
- Betriebliche Sicherheit
- Forst- und Baupflegebetriebe
- Gefahrenmeldung
Vorteile
- Fördert Sicherheitskultur
- Nah an den Beschäftigten
- Gesetzlich gefordert
Nachteile
- Keine Weisungsbefugnis
- Ehrenamtlich
Maßeinheiten
- Grundlage
- SGB VII / DGUV Vorschrift 1
- Schulung
- durch die Berufsgenossenschaft
Umrechnungen
Für „Sicherheitsbeauftragter" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.
Tipp aus der Praxis
Der Sicherheitsbeauftragte lebt von der Akzeptanz im Team – am wirksamsten ist er, wenn er als kollegialer Ansprechpartner und nicht als Kontrolleur auftritt.
Häufige Fragen
Was macht ein Sicherheitsbeauftragter?
Er unterstützt den Unternehmer ehrenamtlich bei der Unfallverhütung und meldet Gefahren.
Hat er Weisungsbefugnis?
Nein, er wirkt beratend und motivierend, nicht anordnend.