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Sicherheitsbeauftragter

Ein Sicherheitsbeauftragter unterstützt den Unternehmer ehrenamtlich bei der Unfallverhütung im Betrieb.

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Ausführliche Erklärung

Ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl müssen Betriebe Sicherheitsbeauftragte bestellen. Sie beraten und unterstützen bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, achten auf Schutzeinrichtungen und die Nutzung der PSA und melden Gefahren. Der Sicherheitsbeauftragte hat keine Weisungsbefugnis, sondern wirkt beratend und motivierend.

Er wird durch die Berufsgenossenschaft geschult und ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Beschäftigten und Betriebsleitung – gerade in unfallträchtigen Branchen wie Forst und Baumpflege.

Eigenschaften

  • Ehrenamtliche Unfallverhütung
  • Berät und unterstützt
  • Keine Weisungsbefugnis
  • Ab bestimmter Betriebsgröße Pflicht

Verwendung

  • Betriebliche Sicherheit
  • Forst- und Baupflegebetriebe
  • Gefahrenmeldung

Vorteile

  • Fördert Sicherheitskultur
  • Nah an den Beschäftigten
  • Gesetzlich gefordert

Nachteile

  • Keine Weisungsbefugnis
  • Ehrenamtlich

Maßeinheiten

Grundlage
SGB VII / DGUV Vorschrift 1
Schulung
durch die Berufsgenossenschaft

Umrechnungen

Für „Sicherheitsbeauftragter" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.

Tipp aus der Praxis

Der Sicherheitsbeauftragte lebt von der Akzeptanz im Team – am wirksamsten ist er, wenn er als kollegialer Ansprechpartner und nicht als Kontrolleur auftritt.

Häufige Fragen

Was macht ein Sicherheitsbeauftragter?

Er unterstützt den Unternehmer ehrenamtlich bei der Unfallverhütung und meldet Gefahren.

Hat er Weisungsbefugnis?

Nein, er wirkt beratend und motivierend, nicht anordnend.

Verwandte Begriffe

Ersthelfer Brandschutzhelfer Gefährdungsbeurteilung DGUV-Vorschriften

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