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Pflanzenschutz-Sachkunde

Die Pflanzenschutz-Sachkunde ist der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis für den beruflichen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.

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Ausführliche Erklärung

Wer Pflanzenschutzmittel beruflich anwendet, berät oder abgibt, benötigt nach dem Pflanzenschutzgesetz einen Sachkundenachweis. Er wird über eine einschlägige Ausbildung oder eine gesonderte Prüfung erworben und umfasst Mittel- und Anwendungskunde, Umwelt- und Anwenderschutz sowie rechtliche Grundlagen.

Der Nachweis muss durch regelmäßige Fortbildung (alle drei Jahre) aufrechterhalten werden. In GaLaBau, Baumpflege und Landwirtschaft ist er Voraussetzung für den Pflanzenschutzmitteleinsatz.

Eigenschaften

  • Nachweis Pflanzenschutzmittel
  • Pflicht nach PflSchG
  • Prüfung + Fortbildung (alle 3 J.)
  • Umwelt- und Anwenderschutz

Verwendung

  • Garten- und Landschaftsbau
  • Baumpflege und Landwirtschaft
  • Beratung und Abgabe

Vorteile

  • Gesetzlich gefordert
  • Schützt Umwelt und Anwender
  • Bundesweit anerkannt

Nachteile

  • Fortbildungspflicht
  • Prüfung erforderlich

Maßeinheiten

Grundlage
Pflanzenschutzgesetz
Fortbildung
alle 3 Jahre

Umrechnungen

Für „Pflanzenschutz-Sachkunde" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.

Tipp aus der Praxis

Ohne gültige Sachkunde und regelmäßige Fortbildung dürfen keine Pflanzenschutzmittel beruflich angewendet werden – die 3-Jahres-Frist im Blick behalten.

Häufige Fragen

Wozu dient die Pflanzenschutz-Sachkunde?

Sie ist der gesetzliche Nachweis für den beruflichen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.

Wie bleibt sie gültig?

Durch regelmäßige Fortbildung, in der Regel alle drei Jahre.

Verwandte Begriffe

Gärtner GaLaBau Landschaftsgärtnermeister Obstbaumschnitt-Lehrgang Arbeitsschutzgesetz

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