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Bannwald

Ein Bannwald ist ein rechtlich besonders geschützter Wald mit vorrangiger Schutz- oder Erholungsfunktion.

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Ausführliche Erklärung

Der Begriff Bannwald hat je nach Region zwei Bedeutungen: In manchen Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg) ist er ein aus der Nutzung genommenes Waldreservat, das sich natürlich entwickeln darf. In anderen (z. B. Bayern) bezeichnet er einen unersetzlichen Wald mit besonderer Schutzfunktion für das Klima oder Ballungsräume, der nicht gerodet werden darf.

Beide Formen genießen strengen rechtlichen Schutz und dürfen nicht ohne Weiteres beseitigt oder umgewandelt werden.

Eigenschaften

  • Rechtlich geschützter Wald
  • Reservat oder Schutzbannwald
  • Regional unterschiedliche Definition
  • Roden verboten

Verwendung

  • Waldschutz
  • Naturschutzreservate
  • Klima- und Immissionsschutz

Vorteile

  • Strenger rechtlicher Schutz
  • Erhält wertvolle Wälder
  • Natürliche Entwicklung möglich

Nachteile

  • Keine oder eingeschränkte Nutzung
  • Regional verschieden geregelt

Maßeinheiten

Fläche in Hektar (ha)
Schutzstatus nach Landeswaldgesetz

Umrechnungen

Für „Bannwald" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.

Tipp aus der Praxis

Vor Eingriffen im oder am Bannwald unbedingt die Landesregelung prüfen – der Schutzstatus und die Definition unterscheiden sich je Bundesland.

Häufige Fragen

Was ist ein Bannwald?

Ein rechtlich besonders geschützter Wald – je nach Land ein Reservat oder ein unersetzlicher Schutzwald.

Darf man ihn roden?

Nein, Bannwald ist streng geschützt und darf nicht ohne Weiteres beseitigt werden.

Verwandte Begriffe

Schutzwald Naturwald Bundeswaldgesetz Landeswaldgesetz

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