Landeswaldgesetz
Ein Landeswaldgesetz konkretisiert das Bundeswaldgesetz mit landesspezifischen Regelungen zum Wald.
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Ausführliche Erklärung
Jedes Bundesland hat ein eigenes Landeswaldgesetz, das den Rahmen des Bundeswaldgesetzes ausfüllt und an regionale Verhältnisse anpasst. Geregelt werden unter anderem Waldbewirtschaftung, Erstaufforstung und Umwandlung, Schutzwald- und Bannwaldkategorien, das Betretensrecht sowie forstbehördliche Zuständigkeiten.
Wegen der Länderhoheit unterscheiden sich Details – etwa Genehmigungspflichten oder Schutzstatus – von Bundesland zu Bundesland. Für konkrete Vorhaben ist stets das jeweilige Landesrecht maßgeblich.
Eigenschaften
- Waldgesetz des Bundeslandes
- Konkretisiert das BWaldG
- Regionale Regelungen
- Von Land zu Land verschieden
Verwendung
- Forstrecht der Länder
- Walderhaltung und -umwandlung
- Schutzgebietskategorien
Vorteile
- Regional angepasst
- Konkrete Zuständigkeiten
- Ergänzt das Bundesrecht
Nachteile
- Uneinheitlich zwischen Ländern
- Juristisch komplex
Maßeinheiten
- Kein Messmaß – Landesgesetz
- Details je Bundesland verschieden
Umrechnungen
Für „Landeswaldgesetz" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.
Tipp aus der Praxis
Bei forstlichen Vorhaben immer das Landeswaldgesetz des betreffenden Bundeslandes prüfen – Genehmigungspflichten und Schutzstatus unterscheiden sich regional.
Häufige Fragen
Was ist ein Landeswaldgesetz?
Ein Gesetz des jeweiligen Bundeslandes, das das Bundeswaldgesetz konkretisiert und regional anpasst.
Warum sind die Regelungen unterschiedlich?
Wegen der Länderhoheit unterscheiden sich Details wie Genehmigungspflichten je Bundesland.