Betriebssicherheitsverordnung
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die sichere Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln.
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Ausführliche Erklärung
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisiert das Arbeitsschutzgesetz für Arbeitsmittel – also Maschinen, Geräte und Anlagen. Sie verlangt eine Gefährdungsbeurteilung für deren Verwendung, sichere Bereitstellung, Prüfungen durch befähigte Personen sowie Unterweisung der Nutzer.
Für Forst-, Holz- und GaLaBau-Betriebe ist sie zentral: Motorsägen, Häcksler, Holzspalter, Krane, Hubarbeitsbühnen und Fahrzeuge fallen unter ihre Anforderungen. Regelmäßige Prüfungen und Unterweisungen sind Pflicht.
Eigenschaften
- Verordnung für Arbeitsmittel
- Konkretisiert das ArbSchG
- Prüfung und sichere Nutzung
- Für Maschinen und Geräte
Verwendung
- Maschinen und Geräte im Betrieb
- Forst-, Holz- und GaLaBau-Technik
- Prüf- und Unterweisungspflicht
Vorteile
- Sichert Maschinenbetrieb
- Klare Prüfpflichten
- Schützt die Nutzer
Nachteile
- Prüf- und Doku-Aufwand
- Fachwissen nötig
Maßeinheiten
- Kein Messmaß – Verordnung
- Prüffristen je Arbeitsmittel
Umrechnungen
Für „Betriebssicherheitsverordnung" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.
Tipp aus der Praxis
Arbeitsmittel wie Holzspalter, Häcksler und Hubarbeitsbühnen nach BetrSichV regelmäßig durch befähigte Personen prüfen lassen und die Prüfungen dokumentieren.
Häufige Fragen
Was regelt die Betriebssicherheitsverordnung?
Die sichere Bereitstellung, Prüfung und Nutzung von Arbeitsmitteln wie Maschinen und Geräten.
Welche Geräte fallen darunter?
Etwa Motorsägen, Häcksler, Holzspalter, Krane, Hubarbeitsbühnen und Fahrzeuge.