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Betriebssicherheitsverordnung

Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die sichere Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln.

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Ausführliche Erklärung

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisiert das Arbeitsschutzgesetz für Arbeitsmittel – also Maschinen, Geräte und Anlagen. Sie verlangt eine Gefährdungsbeurteilung für deren Verwendung, sichere Bereitstellung, Prüfungen durch befähigte Personen sowie Unterweisung der Nutzer.

Für Forst-, Holz- und GaLaBau-Betriebe ist sie zentral: Motorsägen, Häcksler, Holzspalter, Krane, Hubarbeitsbühnen und Fahrzeuge fallen unter ihre Anforderungen. Regelmäßige Prüfungen und Unterweisungen sind Pflicht.

Eigenschaften

  • Verordnung für Arbeitsmittel
  • Konkretisiert das ArbSchG
  • Prüfung und sichere Nutzung
  • Für Maschinen und Geräte

Verwendung

  • Maschinen und Geräte im Betrieb
  • Forst-, Holz- und GaLaBau-Technik
  • Prüf- und Unterweisungspflicht

Vorteile

  • Sichert Maschinenbetrieb
  • Klare Prüfpflichten
  • Schützt die Nutzer

Nachteile

  • Prüf- und Doku-Aufwand
  • Fachwissen nötig

Maßeinheiten

Kein Messmaß – Verordnung
Prüffristen je Arbeitsmittel

Umrechnungen

Für „Betriebssicherheitsverordnung" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.

Tipp aus der Praxis

Arbeitsmittel wie Holzspalter, Häcksler und Hubarbeitsbühnen nach BetrSichV regelmäßig durch befähigte Personen prüfen lassen und die Prüfungen dokumentieren.

Häufige Fragen

Was regelt die Betriebssicherheitsverordnung?

Die sichere Bereitstellung, Prüfung und Nutzung von Arbeitsmitteln wie Maschinen und Geräten.

Welche Geräte fallen darunter?

Etwa Motorsägen, Häcksler, Holzspalter, Krane, Hubarbeitsbühnen und Fahrzeuge.

Verwandte Begriffe

Arbeitsschutzgesetz Gefährdungsbeurteilung DGUV-Vorschriften Holzspalter-Unterweisung

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