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Ratgeber · Baumpflege

Sturmschaden am Baum — wer haftet, wer zahlt?

Ein Sturm wirft einen Baum um – auf das eigene Dach, den Zaun des Nachbarn oder ein Auto. Die erste Frage ist fast immer: Wer zahlt? Die Antwort hängt davon ab, ob der Baum gesund und kontrolliert war oder ob der Eigentümer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Bei akuter Gefahr hilft ein 24h-Notdienst.

Höhere Gewalt oder Pflichtverletzung?

Grundsätzlich gilt: Ein Sturm ab Windstärke 8 kann höhere Gewalt sein – stürzt ein gesunder, regelmäßig kontrollierter Baum um, trifft den Eigentümer meist keine Schuld. Anders sieht es aus, wenn der Baum erkennbar krank, morsch oder nicht standsicher war und der Eigentümer nichts unternommen hat: Dann liegt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor und er haftet.

Entscheidend ist im Streitfall, ob eine dokumentierte Baumkontrolle vorliegt. Deshalb ist das regelmäßige Prüfen und Protokollieren so wichtig.

Welche Versicherung zahlt was?

⚠ Das ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechts- oder Versicherungsberatung – die konkreten Bedingungen deiner Policen entscheiden.

Akut: umgestürzter oder gefährlicher Baum

Blockiert ein Baum die Straße oder droht ein angebrochener Ast zu fallen, zählt Sicherheit zuerst: Bereich absperren, bei Gefahr für Leib und Leben oder blockierten Straßen Feuerwehr/Polizei rufen. Für die fachgerechte Beseitigung – besonders bei Windwurf und unter Spannung stehendem Holz, das besonders gefährlich ist – hilft ein Baum-Notdienst. Fotos für die Versicherung nicht vergessen, bevor aufgeräumt wird.

Häufige Fragen

Mein Baum ist bei Sturm auf das Nachbarauto gefallen — muss ich zahlen?
Nur, wenn dich ein Verschulden trifft, also der Baum erkennbar krank oder nicht standsicher war und du nichts unternommen hast. War der Baum gesund und kontrolliert, gilt der Sturm als höhere Gewalt und du haftest in der Regel nicht – dann zahlt die Versicherung des Geschädigten.
Welche Versicherung zahlt, wenn ein Baum auf mein Auto fällt?
Die Teilkasko deckt Sturmschäden am eigenen Fahrzeug ab Windstärke 8. Fällt der Baum aufs Dach, greift die Wohngebäudeversicherung, für den Hausrat die Hausratversicherung – jeweils mit Sturm- bzw. Elementardeckung.
Wer räumt einen umgestürzten Baum weg?
Auf dem eigenen Grundstück der Eigentümer, meist über einen Baum-Notdienst. Auf öffentlichen Straßen ist die Kommune bzw. der Straßenbaulastträger zuständig. Bei Gefahr für Personen oder blockierten Wegen die Feuerwehr rufen.

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Zuletzt aktualisiert: 2026-07 · Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte.