Altholz
Altholz ist gebrauchtes Holz aus Abbruch, Möbeln oder Verpackungen, das nach Belastungsgrad in Kategorien eingeteilt wird.
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Ausführliche Erklärung
Altholz fällt beim Rückbau, bei Renovierungen und in der Industrie an. Je nach Behandlung wird es in Altholzkategorien (A I bis A IV) eingeteilt, die über die zulässige Verwertung entscheiden.
Nur unbehandeltes Altholz (Kategorie A I) darf in privaten Öfen verbrannt werden. Behandeltes, lackiertes oder imprägniertes Altholz gehört ausschließlich in dafür zugelassene Anlagen.
Eigenschaften
- Gebrauchtes Holz
- Kategorien A I–A IV
- Verwertung je nach Belastung
- Nicht alles ist Brennholz
Verwendung
- Energetische Verwertung (Anlagen)
- Spanplattenindustrie
- Nur A I privat verbrennbar
Vorteile
- Ressourcenschonende Verwertung
- Rohstoff für Industrie
Nachteile
- Behandeltes Altholz ist Sondermüll
- Nur A I privat nutzbar
Maßeinheiten
- Kategorien
- A I bis A IV
- A I = naturbelassen
Umrechnungen
Für „Altholz" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.
Tipp aus der Praxis
Nur naturbelassenes Altholz der Kategorie A I im Ofen verbrennen – lackiertes oder imprägniertes Holz setzt giftige Stoffe frei.
Häufige Fragen
Darf man Altholz im Ofen verbrennen?
Nur unbehandeltes Altholz der Kategorie A I; behandeltes gehört in zugelassene Anlagen.
Was bedeuten die Altholzkategorien?
Sie teilen Altholz nach Belastung ein und bestimmen die zulässige Verwertung.