Führerschein Klasse L
Die Führerscheinklasse L berechtigt zum Führen langsamer land- und forstwirtschaftlicher Zugmaschinen.
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Ausführliche Erklärung
Die Klasse L gilt für Zugmaschinen (Traktoren), die bauartbedingt nicht schneller als 40 km/h fahren (mit Anhänger 25 km/h), wenn sie für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, sowie für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Gabelstapler bis 25 km/h. Die Klasse L ist in der Klasse B enthalten.
Sie ist die Basis-Fahrerlaubnis für langsame Traktoren im Forst- und Gartenbetrieb. Schnellere Traktoren erfordern die Klasse T.
Eigenschaften
- Langsame Zugmaschinen
- Bis 40 km/h (Anhänger 25 km/h)
- Land-/forstwirtschaftlicher Zweck
- In Klasse B enthalten
Verwendung
- Langsame Traktoren
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Forst- und Gartenbetrieb
Vorteile
- Basis für langsame Traktoren
- In Klasse B enthalten
- Früh erwerbbar
Nachteile
- Geschwindigkeit begrenzt
- Nur land-/forstwirtschaftlich
Maßeinheiten
- Traktor
- bis 40 km/h (mit Anhänger 25 km/h)
- In Klasse B enthalten
Umrechnungen
Für „Führerschein Klasse L" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.
Tipp aus der Praxis
Für schnellere Traktoren (über 40 km/h) reicht die Klasse L nicht – dann ist die Klasse T nötig; im Zweifel vor dem Kauf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit prüfen.
Häufige Fragen
Was darf ich mit Klasse L fahren?
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger 25 km/h) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h.
Was brauche ich für schnellere Traktoren?
Die Klasse T.