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Führerschein Klasse L

Die Führerscheinklasse L berechtigt zum Führen langsamer land- und forstwirtschaftlicher Zugmaschinen.

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Ausführliche Erklärung

Die Klasse L gilt für Zugmaschinen (Traktoren), die bauartbedingt nicht schneller als 40 km/h fahren (mit Anhänger 25 km/h), wenn sie für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, sowie für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Gabelstapler bis 25 km/h. Die Klasse L ist in der Klasse B enthalten.

Sie ist die Basis-Fahrerlaubnis für langsame Traktoren im Forst- und Gartenbetrieb. Schnellere Traktoren erfordern die Klasse T.

Eigenschaften

  • Langsame Zugmaschinen
  • Bis 40 km/h (Anhänger 25 km/h)
  • Land-/forstwirtschaftlicher Zweck
  • In Klasse B enthalten

Verwendung

  • Langsame Traktoren
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Forst- und Gartenbetrieb

Vorteile

  • Basis für langsame Traktoren
  • In Klasse B enthalten
  • Früh erwerbbar

Nachteile

  • Geschwindigkeit begrenzt
  • Nur land-/forstwirtschaftlich

Maßeinheiten

Traktor
bis 40 km/h (mit Anhänger 25 km/h)
In Klasse B enthalten

Umrechnungen

Für „Führerschein Klasse L" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.

Tipp aus der Praxis

Für schnellere Traktoren (über 40 km/h) reicht die Klasse L nicht – dann ist die Klasse T nötig; im Zweifel vor dem Kauf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit prüfen.

Häufige Fragen

Was darf ich mit Klasse L fahren?

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger 25 km/h) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h.

Was brauche ich für schnellere Traktoren?

Die Klasse T.

Verwandte Begriffe

Führerschein Klasse T Traktor-Ausbildung Führerschein Klasse B Seilwindenlehrgang

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