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Stammholz

Abmaß

Das Abmaß ist der Abzug, der bei der Holzvermessung für Rinde, Übermaß oder Fehler vorgenommen wird.

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Ausführliche Erklärung

Beim Vermessen und Abrechnen von Rundholz werden Abmaße berücksichtigt: der Rindenabzug (Umrechnung von Maß mit Rinde auf Maß ohne Rinde), das zugegebene Übermaß in Länge und Stärke (Sicherheitszugabe fürs Einschneiden) sowie Abzüge für Fäule, Krümmung oder andere Fehler. Das Abmaß beeinflusst direkt das abgerechnete Volumen und damit den Preis.

Die konkreten Abmaße sind in Rahmenvereinbarungen und Handelsgebräuchen geregelt. Eine korrekte, nachvollziehbare Abmaß-Ermittlung ist Voraussetzung für eine faire Holzabrechnung zwischen Verkäufer und Käufer.

Eigenschaften

  • Abzug bei der Holzvermessung
  • Rinde, Übermaß, Fehler
  • Beeinflusst Volumen und Preis
  • In Handelsgebräuchen geregelt

Verwendung

  • Holzvermessung
  • Abrechnung
  • Handel

Vorteile

  • Sichert faire Abrechnung
  • Nachvollziehbar geregelt

Nachteile

  • Komplex und regelabhängig
  • Streitpotenzial

Maßeinheiten

Rindenabzug/Übermaß in cm/%
Bezug
Handelsklasse

Umrechnungen

  • Volumen ohne Rinde = Volumen mit Rinde − Rindenabmaß.

Tipp aus der Praxis

Vor dem Holzverkauf die geltenden Abmaße (Rindenabzug, Übermaß, Fehlerabzüge) klären – sie bestimmen das abgerechnete Volumen und damit den Erlös.

Häufige Fragen

Was ist das Abmaß?

Der Abzug bei der Holzvermessung für Rinde, Übermaß oder Fehler, der Volumen und Preis beeinflusst.

Wo ist es geregelt?

In Rahmenvereinbarungen und Handelsgebräuchen zwischen Verkäufer und Käufer.

Verwandte Begriffe

Werksvermessung Masseermittlung Handelsklasse Verkaufsmaß

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