Abmaß
Das Abmaß ist der Abzug, der bei der Holzvermessung für Rinde, Übermaß oder Fehler vorgenommen wird.
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Ausführliche Erklärung
Beim Vermessen und Abrechnen von Rundholz werden Abmaße berücksichtigt: der Rindenabzug (Umrechnung von Maß mit Rinde auf Maß ohne Rinde), das zugegebene Übermaß in Länge und Stärke (Sicherheitszugabe fürs Einschneiden) sowie Abzüge für Fäule, Krümmung oder andere Fehler. Das Abmaß beeinflusst direkt das abgerechnete Volumen und damit den Preis.
Die konkreten Abmaße sind in Rahmenvereinbarungen und Handelsgebräuchen geregelt. Eine korrekte, nachvollziehbare Abmaß-Ermittlung ist Voraussetzung für eine faire Holzabrechnung zwischen Verkäufer und Käufer.
Eigenschaften
- Abzug bei der Holzvermessung
- Rinde, Übermaß, Fehler
- Beeinflusst Volumen und Preis
- In Handelsgebräuchen geregelt
Verwendung
- Holzvermessung
- Abrechnung
- Handel
Vorteile
- Sichert faire Abrechnung
- Nachvollziehbar geregelt
Nachteile
- Komplex und regelabhängig
- Streitpotenzial
Maßeinheiten
- Rindenabzug/Übermaß in cm/%
- Bezug
- Handelsklasse
Umrechnungen
- Volumen ohne Rinde = Volumen mit Rinde − Rindenabmaß.
Tipp aus der Praxis
Vor dem Holzverkauf die geltenden Abmaße (Rindenabzug, Übermaß, Fehlerabzüge) klären – sie bestimmen das abgerechnete Volumen und damit den Erlös.
Häufige Fragen
Was ist das Abmaß?
Der Abzug bei der Holzvermessung für Rinde, Übermaß oder Fehler, der Volumen und Preis beeinflusst.
Wo ist es geregelt?
In Rahmenvereinbarungen und Handelsgebräuchen zwischen Verkäufer und Käufer.