Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) umfasst alle am Körper getragenen Schutzmittel gegen Arbeitsgefahren.
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Ausführliche Erklärung
PSA schützt Beschäftigte dort, wo Gefährdungen nicht anders vermieden werden können. In Forst und Baumpflege gehören dazu Schnittschutzhose, Forsthelm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzstiefel und -handschuhe, Signalkleidung sowie beim Klettern PSA gegen Absturz (Klettergurt, Seile).
Der Arbeitgeber muss geeignete PSA bereitstellen, die Beschäftigten müssen sie nutzen. Sie ist zu prüfen, zu pflegen und bei Beschädigung zu ersetzen.
Eigenschaften
- Körpernahe Schutzausrüstung
- Schnittschutz, Helm, Stiefel
- Absturzschutz beim Klettern
- Bereitstellungs- und Tragepflicht
Verwendung
- Forst- und Baumarbeit
- Motorsägeneinsatz
- Höhen- und Kletterarbeit
Vorteile
- Schützt vor Verletzungen
- Gesetzlich gefordert
- Lebensrettend
Nachteile
- Muss getragen werden
- Regelmäßige Prüfung nötig
Maßeinheiten
- Grundlage
- PSA-Benutzungsverordnung
- Prüfung
- PSA gegen Absturz regelmäßig
Umrechnungen
Für „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.
Tipp aus der Praxis
Schnittschutzhose, Helm mit Gehör-/Gesichtsschutz und Schnittschutzstiefel sind bei Motorsägenarbeit Minimum – beschädigte PSA sofort ersetzen, nicht reparieren.
Häufige Fragen
Was gehört zur PSA in der Forstarbeit?
Schnittschutzhose, Forsthelm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzstiefel und -handschuhe, Signalkleidung, beim Klettern Absturzschutz.
Wer muss die PSA bereitstellen?
Der Arbeitgeber; die Beschäftigten sind zum Tragen verpflichtet.