Pflanzenschutz-Sachkunde
Die Pflanzenschutz-Sachkunde ist der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis für den beruflichen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.
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Ausführliche Erklärung
Wer Pflanzenschutzmittel beruflich anwendet, berät oder abgibt, benötigt nach dem Pflanzenschutzgesetz einen Sachkundenachweis. Er wird über eine einschlägige Ausbildung oder eine gesonderte Prüfung erworben und umfasst Mittel- und Anwendungskunde, Umwelt- und Anwenderschutz sowie rechtliche Grundlagen.
Der Nachweis muss durch regelmäßige Fortbildung (alle drei Jahre) aufrechterhalten werden. In GaLaBau, Baumpflege und Landwirtschaft ist er Voraussetzung für den Pflanzenschutzmitteleinsatz.
Eigenschaften
- Nachweis Pflanzenschutzmittel
- Pflicht nach PflSchG
- Prüfung + Fortbildung (alle 3 J.)
- Umwelt- und Anwenderschutz
Verwendung
- Garten- und Landschaftsbau
- Baumpflege und Landwirtschaft
- Beratung und Abgabe
Vorteile
- Gesetzlich gefordert
- Schützt Umwelt und Anwender
- Bundesweit anerkannt
Nachteile
- Fortbildungspflicht
- Prüfung erforderlich
Maßeinheiten
- Grundlage
- Pflanzenschutzgesetz
- Fortbildung
- alle 3 Jahre
Umrechnungen
Für „Pflanzenschutz-Sachkunde" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.
Tipp aus der Praxis
Ohne gültige Sachkunde und regelmäßige Fortbildung dürfen keine Pflanzenschutzmittel beruflich angewendet werden – die 3-Jahres-Frist im Blick behalten.
Häufige Fragen
Wozu dient die Pflanzenschutz-Sachkunde?
Sie ist der gesetzliche Nachweis für den beruflichen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.
Wie bleibt sie gültig?
Durch regelmäßige Fortbildung, in der Regel alle drei Jahre.