Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitsschutzgesetz ist die zentrale gesetzliche Grundlage für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
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Ausführliche Erklärung
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Kernpflichten sind die Gefährdungsbeurteilung, geeignete Schutzmaßnahmen, Unterweisung der Beschäftigten und die arbeitsmedizinische Vorsorge.
Es bildet den Rahmen, den Verordnungen (z. B. Betriebssicherheitsverordnung, PSA-Benutzungsverordnung) und die DGUV-Vorschriften ausfüllen. In der gefährdungsintensiven Forst- und Baumpflegearbeit ist es besonders bedeutsam.
Eigenschaften
- Zentrales Arbeitsschutzgesetz
- Pflichten des Arbeitgebers
- Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung
- Rahmen für Verordnungen
Verwendung
- Betrieblicher Arbeitsschutz
- Forst- und Baumarbeit
- Alle Branchen
Vorteile
- Schützt Beschäftigte
- Rechtlicher Rahmen
- Grundlage aller Maßnahmen
Nachteile
- Umfangreiche Pflichten
- Fortschreibung nötig
Maßeinheiten
- Kein Messmaß – Bundesgesetz
- Ausgefüllt durch Verordnungen/DGUV
Umrechnungen
Für „Arbeitsschutzgesetz" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.
Tipp aus der Praxis
Die Gefährdungsbeurteilung ist die zentrale Pflicht aus dem ArbSchG – wer sie sauber erstellt und fortschreibt, erfüllt den Kern des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Häufige Fragen
Was regelt das Arbeitsschutzgesetz?
Die Pflicht des Arbeitgebers, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten.
Was sind seine Kernpflichten?
Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Unterweisung und arbeitsmedizinische Vorsorge.