Verkehrssicherungspflicht für Bäume: Das müssen Eigentümer wissen
Bäume auf dem eigenen Grundstück sind schön, spenden Schatten und binden CO2. Sie bringen aber auch eine Pflicht mit sich, die vielen Eigentümern nicht bewusst ist: die Verkehrssicherungspflicht. Vereinfacht gilt: Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss dafür sorgen, dass andere nicht zu Schaden kommen.
Was die Rechtsprechung verlangt
Ein Baum muss regelmäßig und fachgerecht auf seine Stand- und Bruchsicherheit kontrolliert werden. Die Gerichte fordern in der Regel eine Sichtkontrolle vom Boden aus zweimal im Jahr: einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand. Bei älteren Bäumen, sichtbaren Schäden oder an stark frequentierten Stellen kann eine häufigere oder eingehende Untersuchung nötig sein.
Worauf Sie bei der Kontrolle achten
- Totholz und abgestorbene Äste in der Krone
- Pilzfruchtkörper an Stamm oder Wurzelanlauf
- Risse, Hohlräume oder abplatzende Rinde
- Einseitige Schieflage oder aufgewölbter Boden am Wurzelteller
- Eingewachsene Zwiesel mit Rindeneinschluss
Solche Merkmale sind Warnsignale. Sie bedeuten nicht zwingend, dass der Baum fällen muss, aber sie gehören in fachkundige Hände.
Wann Sie einen Fachbetrieb brauchen
Die halbjährliche Sichtkontrolle können Eigentümer oft selbst übernehmen. Sobald aber Auffälligkeiten auftreten, ein Baum an eine Straße oder einen Gehweg grenzt oder Arbeiten in der Krone anstehen, sollte ein Baumpfleger oder ein öffentlich bestellter Sachverständiger die eingehende Untersuchung übernehmen. Fachbetriebe dokumentieren den Zustand nachvollziehbar, und genau diese Dokumentation ist im Schadensfall Gold wert.
Ein sauber geführtes Baumkontrollbuch ist der beste Nachweis, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.
Der richtige Zeitpunkt für den Schnitt
Größere Schnittmaßnahmen an Bäumen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz zwischen dem 1. März und dem 30. September stark eingeschränkt, um brütende Vögel zu schützen. Schonende Pflege- und Verkehrssicherungsschnitte bleiben zulässig, sollten aber außerhalb der Brutzeit geplant werden. Ein Fachbetrieb kennt die Ausnahmen und arbeitet rechtssicher.
Qualifizierte Baumpfleger und Sachverständige aus Ihrer Nähe finden Sie über unser Verzeichnis. So bleibt Ihr Baumbestand sicher und Sie sind rechtlich auf der sicheren Seite.