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Heckenschnitt: Diese gesetzlichen Fristen müssen Sie einhalten

16.07.2026

Die Hecke wuchert und soll endlich in Form gebracht werden. Doch wer im Sommer zur Motorsäge oder Heckenschere greift, riskiert ein Bußgeld. Der Grund steht im Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 39.

Das Sommer-Verbot vom 1. März bis 30. September

In diesem Zeitraum ist es verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und Bäume abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu roden. Der Gesetzgeber schützt damit Vögel und andere Tiere, die in der Hecke brüten und Unterschlupf finden. Das Verbot gilt bundesweit, einzelne Bundesländer können es zusätzlich verschärfen.

Was im Sommer trotzdem erlaubt ist

Ein kompletter Kahlschnitt ist tabu, die normale Gartenpflege aber nicht. Zulässig bleiben:

Wichtig: Auch beim erlaubten Formschnitt dürfen Sie kein besetztes Nest zerstören. Schauen Sie vorher genau in die Hecke. Ist ein Brutplatz belegt, muss die betroffene Stelle bis zum Ausfliegen der Jungvögel unangetastet bleiben.

Der beste Zeitpunkt für den großen Schnitt

Der radikale Rückschnitt und das Auslichten gehören in das Winterhalbjahr, also von Oktober bis Ende Februar. Wählen Sie einen frostfreien, trockenen Tag. Die Pflanzen sind dann in der Ruhephase und treiben im Frühjahr kräftig wieder aus.

Faustregel: kleiner Formschnitt im Sommer, großer Verjüngungsschnitt im Winter.

Was bei Verstößen droht

Ein Verstoß gegen die Schnittfristen ist eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Bundesland und Schwere reichen die Bußgelder von einigen hundert bis zu mehreren zehntausend Euro, wenn geschützte Arten betroffen sind. Das Risiko lohnt sich nicht.

Große Hecken, hohe Baumreihen oder unklare Fälle übernimmt am besten ein Fachbetrieb für Garten- und Landschaftspflege. Passende Betriebe in Ihrer Region finden Sie über unseren Marktplatz.

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