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Baumschutzsatzung

Eine Baumschutzsatzung ist eine kommunale Verordnung, die den Bestand von Bäumen im Gemeindegebiet schützt.

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Ausführliche Erklärung

Viele Städte und Gemeinden erlassen Baumschutzsatzungen, die das Fällen, starke Beschneiden oder Schädigen bestimmter Bäume (meist ab einem festgelegten Stammumfang) genehmigungspflichtig machen. Für eine erlaubte Fällung werden häufig Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen verlangt.

Die Regelungen unterscheiden sich von Kommune zu Kommune. Vor dem Fällen geschützter Bäume auf privatem Grund ist daher stets die örtliche Satzung zu prüfen und meist ein Antrag zu stellen.

Eigenschaften

  • Kommunale Baumschutz-Verordnung
  • Fällung genehmigungspflichtig
  • Meist ab bestimmtem Umfang
  • Ersatzpflanzung möglich

Verwendung

  • Baumschutz in Städten/Gemeinden
  • Fällantrag und Genehmigung
  • Ersatzpflanzungen

Vorteile

  • Schützt den Baumbestand
  • Rechtsklarheit vor Ort
  • Fördert Ersatzpflanzung

Nachteile

  • Je Kommune verschieden
  • Antrag und Auflagen nötig

Maßeinheiten

Schutz meist ab Stammumfang (z. B. 60–100 cm)
Regelung je Kommune

Umrechnungen

Für „Baumschutzsatzung" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.

Tipp aus der Praxis

Vor dem Fällen eines größeren Baumes im Garten die örtliche Baumschutzsatzung prüfen – ohne Genehmigung drohen Bußgelder und Ersatzpflanzungspflichten.

Häufige Fragen

Was regelt eine Baumschutzsatzung?

Sie stellt das Fällen und starke Beschneiden bestimmter Bäume in einer Kommune unter Genehmigungsvorbehalt.

Gilt sie überall gleich?

Nein, die Regelungen unterscheiden sich je Stadt und Gemeinde.

Verwandte Begriffe

Artenschutzprüfung Kappung Bundeswaldgesetz Landeswaldgesetz

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