Baumschutzsatzung
Eine Baumschutzsatzung ist eine kommunale Verordnung, die den Bestand von Bäumen im Gemeindegebiet schützt.
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Ausführliche Erklärung
Viele Städte und Gemeinden erlassen Baumschutzsatzungen, die das Fällen, starke Beschneiden oder Schädigen bestimmter Bäume (meist ab einem festgelegten Stammumfang) genehmigungspflichtig machen. Für eine erlaubte Fällung werden häufig Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen verlangt.
Die Regelungen unterscheiden sich von Kommune zu Kommune. Vor dem Fällen geschützter Bäume auf privatem Grund ist daher stets die örtliche Satzung zu prüfen und meist ein Antrag zu stellen.
Eigenschaften
- Kommunale Baumschutz-Verordnung
- Fällung genehmigungspflichtig
- Meist ab bestimmtem Umfang
- Ersatzpflanzung möglich
Verwendung
- Baumschutz in Städten/Gemeinden
- Fällantrag und Genehmigung
- Ersatzpflanzungen
Vorteile
- Schützt den Baumbestand
- Rechtsklarheit vor Ort
- Fördert Ersatzpflanzung
Nachteile
- Je Kommune verschieden
- Antrag und Auflagen nötig
Maßeinheiten
- Schutz meist ab Stammumfang (z. B. 60–100 cm)
- Regelung je Kommune
Umrechnungen
Für „Baumschutzsatzung" sind derzeit keine Umrechnungen hinterlegt.
Tipp aus der Praxis
Vor dem Fällen eines größeren Baumes im Garten die örtliche Baumschutzsatzung prüfen – ohne Genehmigung drohen Bußgelder und Ersatzpflanzungspflichten.
Häufige Fragen
Was regelt eine Baumschutzsatzung?
Sie stellt das Fällen und starke Beschneiden bestimmter Bäume in einer Kommune unter Genehmigungsvorbehalt.
Gilt sie überall gleich?
Nein, die Regelungen unterscheiden sich je Stadt und Gemeinde.